|
.................................................................................................................... |
|
.................................................................................................................... |
| |
|
Begleiteter Umgang |
| |
Damit Kinder die Trennung ihrer Eltern gut
verkraften, ist es grundsätzlich wichtig für
sie, weiterhin zu beiden Eltern, evtl. auch
zu weiteren wichtigen Bezugspersonen
(Lebenspartner, Großeltern, Geschwister)
Kontakt zu haben. Als Unterstützung für
problematische Umgangsregelungen ist der
begleitete Umgang vorgesehen.
Dabei wird in jedem Einzelfall geprüft,
welches Begleitangebot zur Sicherung des
Kindeswohls erforderlich ist. Dazu werden
Vorgespräche mit den Eltern einzeln oder
gemeinsam sowie mit dem Kind geführt. Oft
ist zunächst ein Vertrauensaufbau zwischen
Kind und Begleitperson erforderlich. |
| |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Umgangsanbahnung

Hierbei geht es
in erster Linie um die Anbahnung
von unterbrochenen oder bisher
nicht stattgefundenen Kontakten.
weiter... |
|
 |
 |
 |
Begleitete Übergabe

Hierbei handelt es sich um eine
Maßnahme, die das Ziel verfolgt
das Kind bei der
Übergabesituation zu entlasten
und eine Konfliktreduzierung der
Eltern herbeizuführen.
weiter... |
|
| |
|
|
|
.................................................................................................................... |
|
.................................................................................................................... |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Begleiteter Umgang

Der Begleitete Umgang stellt
eine Hilfsmaßnahme durch eine
Fachkraft als auch begleitende
Gespräche dar.
weiter... |
|
 |
 |
 |
Kontrollierter Umgang

Der kontrollierte Umgang findet
statt, wenn eine
Kindeswohlgefährdung durch
Gewalt, Entführungsgefahr und
unklaren Missbrauchsverdacht im
Raum steht.
weiter... |
|
| |
|
|
|
.................................................................................................................... |
|
.................................................................................................................... |
| |
|
Alle Begleitmaßnahmen können in unserem
Institut, bei den Beteiligten zu Hause oder
an geeigneten anderen Orten stattfinden. In
unseren Räumlichkeiten stehen
Spielmaterialien und
Verpflegungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die
Zeiten können bedarfsgerecht vereinbart
werden, wenn erforderlich auch abends und am
Wochenende. Die Begleitpersonen sind
ausschließlich Diplom - Psychologen / innen
mit Erfahrungen in
Familienrechtsstreitigkeiten durch
langjährige Sachverständigentätigkeit.
Die Qualitätssicherung erfolgt durch
Fortbildung und Supervision. Wir arbeiten
bei Bedarf und in Abstimmung mit den
Beteiligten eng mit Jugendämtern und
Familiengerichten zusammen |
| |
|
|
|
.................................................................................................................... |
|
.................................................................................................................... |
| |
|
|
| |