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Begleiteter Umgang
 
Damit Kinder die Trennung ihrer Eltern gut verkraften, ist es grundsätzlich wichtig für sie, weiterhin zu beiden Eltern, evtl. auch zu weiteren wichtigen Bezugspersonen (Lebenspartner, Großeltern, Geschwister) Kontakt zu haben. Als Unterstützung für problematische Umgangsregelungen ist der begleitete Umgang vorgesehen.

Dabei wird in jedem Einzelfall geprüft, welches Begleitangebot zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist. Dazu werden Vorgespräche mit den Eltern einzeln oder gemeinsam sowie mit dem Kind geführt. Oft ist zunächst ein Vertrauensaufbau zwischen Kind und Begleitperson erforderlich.
     
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Umgangsanbahnung

Hierbei geht es in erster Linie um die Anbahnung von unterbrochenen oder bisher nicht stattgefundenen Kontakten.


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Begleitete Übergabe

Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, die das Ziel verfolgt das Kind bei der Übergabesituation zu entlasten und eine Konfliktreduzierung der Eltern herbeizuführen. 

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Begleiteter Umgang

Der Begleitete Umgang stellt eine Hilfsmaßnahme durch eine Fachkraft als auch begleitende Gespräche dar.


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Kontrollierter Umgang

Der kontrollierte Umgang findet statt, wenn eine Kindeswohlgefährdung durch Gewalt, Entführungsgefahr und unklaren Missbrauchsverdacht im Raum steht.

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Alle Begleitmaßnahmen können in unserem Institut, bei den Beteiligten zu Hause oder an geeigneten anderen Orten stattfinden. In unseren Räumlichkeiten stehen Spielmaterialien und Verpflegungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Zeiten können bedarfsgerecht vereinbart werden, wenn erforderlich auch abends und am Wochenende. Die Begleitpersonen sind ausschließlich Diplom - Psychologen / innen mit Erfahrungen in Familienrechtsstreitigkeiten durch langjährige  Sachverständigentätigkeit. Die Qualitätssicherung erfolgt durch Fortbildung und Supervision. Wir arbeiten bei Bedarf und in Abstimmung mit den Beteiligten eng mit Jugendämtern und Familiengerichten zusammen
     
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